BGH entscheidet zu "jameda"
Der BGH hat in den beiden Verfahren zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungsportals entschieden und die Revision der klagenden Ärztinnen zurückgewiesen (VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
In der Sache geht es um die Frage, inwieweit der Betrieb eines Bewertungsportals nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zulässig ist, sofern die bewerteten Personen dem nicht zugestimmt haben (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2021).
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