Weniger Geoblocking bei Streaming-Diensten
Am 1. April ist die Verordnung zur »grenzüberschreitenden Portabilität« bezahlter Inhaltedienste in Kraft getreten. Durch die neuen Vorschriften erhalten EU-Bürger in Zukunft auch in anderen EU-Ländern als ihrem Wohnsitzland »zeitweilig« Zugang zu ihren kostenpflichtigen Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele oder Musik (vgl. auch Meldung vom 4. September 2016 und Meldung vom 8. Juni 2017).
Eine konkrete Zeitangabe für die EU-weite Mitnahme von Online-Inhalten fehlt. Nicht nur Urlaube, sondern auch »temporäre Studien- und Geschäftsaufenthalte« in anderen Mitgliedstaaten sollen abgedeckt sein.
Vertreter der EU-Kommission, des europäischen Parlaments und des Ministerrats sprechen laut »Heise Online« von einem großen Tag. Die neuen Bestimmungen gelten für kostenpflichtige Dienste, aber auch Anbieter von Gratis-Inhalten sollen sich beteiligen können.
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