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05.09.2023; 17:49 Uhr
Rückkehr der »WLAN-Störerhaftung«?
Warnung von Handels- und Verbraucherschutzverbänden

Zahlreiche Verbände warnen vor dem fehlenden Ausschluss der »WLAN-Störerhaftung« im Entwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz. Darüber berichtet u.a. heise online.

Die sogenannte »WLAN-Störerhaftung« bezeichnete etwa Fälle, in denen Rechteinhaber:innen Ansprüche gegen Betreiber:innen von Internethotspots wegen Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über das WLAN der Betreiber:innen begangen hatten, geltend machten. Mit der Novelle des Telemediengesetzes (TMG) 2017 wurde dieser Haftungsfall durch ausdrückliche Regelung ausgeschlossen.

Der Referentenentwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes sieht einen entsprechenden Ausschluss allerdings nicht mehr vor. Verbände warnen daher vor den wiederkehrenden erheblichen Haftungsrisiken und sprechen sich für die Aufnahme einer »Anti-Störerklausel-Passage« in den Gesetzesentwurf aus. 

Dokumente:

[IUM/ee]

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