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21.03.2023; 14:44 Uhr
KI und Urheberrecht
Prof. Lauber-Rönsberg äußert sich in Interview mit »golem« zu rechtlichen Aspekten

Professorin Anne Lauber-Rönsberg von der TU Dresden hat in einem Interview mit dem Portal golem über urheberrechtliche Fragestellungen gesprochen, die sich beim Einsatz von KI-Systemen stellen.

Einerseits geht es ihr zufolge um die Frage, inwieweit KI-Systeme mit Inhalten Dritter trainiert werden dürfen. Lauber-Rönsberg stellt diesbezüglich klar, dass reine Informationen – ebenso wie etwa der Stil eines Künstlers – grundsätzlich nicht durch das Urheberrecht geschützt werden, sondern lediglich deren Darstellung. Der Einsatz von KI-Systemen könne sodann grundsätzlich der Text-und-Data-Mining-Schranke unterfallen, sofern zum Training tatsächlich urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet werden. 

Hinsichtlich der zweiten Frage, inwieweit die Erzeugnisse von KI urheberrechtlich geschützt seien, müsse man Lauber-Rönsberg zufolge differenzieren: Sofern beim Einsatz noch ein hinreichender menschlicher Einfluss gegeben sei, so könne urheberrechtlicher Schutz bejaht werden. Dies gelte jedoch dann nicht mehr, wenn es sich um rein KI-generierte Inhalte handele. Selbiges könne für einige Leistungsschutzrechte gelten, wie etwa für Laufbilder.

Dokumente:

[IUM/th]

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