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27.11.2020; 14:28 Uhr
Gesetzesentwurf: BMJV will gegen kriminelle Online-Handelsplattformen vorgehen
Handel mit illegalen Inhalten soll unterbunden werden

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet“ veröffentlicht. 

Danach soll es künftig gemäß § 127 StGB-E strafbar sein, eine solche Plattform zu betreiben, um hier illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu ermöglichen. 

Zeitgleich sollen auch effektivere Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden.

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[IUM/th]

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