Kennzeichnungspflicht bei Influencer-Marketing
Der BGH hat seine drei Entscheidungen von Anfang September zur Kennzeichnungspflicht von werblichen Inhalten auf Instagram veröffentlicht (I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20; Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
Der BGH hatte hierzu entschieden, dass ein sog. "Tap Tag" nicht allein ausreichend sei, um einen werblichen Überschuss des Posts anzunehmen; anders könne dies jedoch sein, sofern für den Inhalt zusätzlich eine kommerzielle Gegenleistung geflossen sei (vgl. Meldung vom 9. September 2021).
Dokumente:
- Veröffentlichung der Entscheidung I ZR 90/20
- Veröffentlichung der Entscheidung I ZR 125/20
- Veröffentlichung der Entscheidung I ZR 126/20
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6702:
https://www.urheberrecht.org/news/6702/
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