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07.03.2023; 16:10 Uhr
Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste?
Meldung bei »golem« über neuere Entwicklungen um die ZPÜ

Das Online-Portal golem berichtet darüber, dass die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) in den vergangenen Monaten Schreiben an diverse Anbieter von Cloud-Diensten versendet hat, in denen sie Angaben zu deren Geschäftszahlen verlange. Hintergrund ist, so die Meldung weiter, dass die ZPÜ eine Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste erreichen möchte.

Dabei berufe sich die Stelle auf eine Entscheidung des EuGH vom vergangenen Jahr zur Pflicht einer Privatkopie-Abgabe von Anbietern von Cloud-Dienstleistungen (EuGH ZUM 2022, 449 – Austro-Mechana). Seitdem versuche die ZPÜ laut Meldung, durch empirische Erhebungen den Schaden zu beziffern, der Rechteinhaber durch Cloud-Dienste entsteht. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) lehnte einen entsprechenden Antrag der ZPÜ auf Durchführung einer Untersuchung jedoch ab.

Der Meldung zufolge ist seit der Entscheidung des EuGH unklar, ob und wer für Cloud-Dienste eine Privatkopie-Abgabe zu entrichten habe, was mutmaßlich erst nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt werden könnte.

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[IUM/th]

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