SS-Vergleich bei Facebook
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Facebook-Mitglied, das eine Fotomontage mit SS-Vergleich auf seiner öffentlichen Facebookseite postete, rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt (4 ORs 46/23). Dies geht u.a. aus einer Meldung bei beck aktuell hervor.
Die Montage zeigte ein Foto des Hamburger Pressesprechers der Polizei neben dem SS-Obersturmführer Werner Ostendorff mit SS-Abzeichen. Das Gericht stellte fest, dass es sich dabei um einen Fall des verbotenen Zeigens von verfassungsfeindlichen Kennzeichen handele. Der Beitrag habe auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keinen Mehrwert für den Meinungsbildungsprozess. Dass das Facebook-Mitglied die Montage nicht selbst erstellt habe, sei unerheblich gewesen.
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